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Spitzenwissenschaftlerinnen und Spitzenwissenschaftlern stellt die Akademie ein Netzwerk für den interdisziplinären Austausch zur Verfügung. Wie kaum eine andere Institution ermöglicht sie Begegnungen, Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit von Vertretern verschiedener Fächer und Forschungsgebiete.

Laut Satzung müssen die Mitglieder der Akademie zu einer "wesentlichen Erweiterung des Wissensbestandes" ihres Faches beigetragen haben. Die Akademie besitzt das Selbstergänzungsrecht: Mitglied kann nur werden, wer auf Vorschlag von Akademiemitgliedern ohne äußere Einflüsse und ausschließlich nach seinem wissenschaftlichen Ansehen gewählt wird. Eine Selbstbewerbung ist nicht möglich. 

Ordentliche Mitglieder haben ihren Wohnsitz bzw. Dienstort in Bayern. Sie sind bei Entscheidungen stimmberechtigt und zur Teilnahme an den Sitzungen der Akademie verpflichtet. Die Zahl der ordentlichen Mitglieder ist auf 45 pro Klasse beschränkt. Mitglieder, die das 70. Lebensjahr überschritten haben, werden in diese Höchstzahl nicht eingerechnet.

Korrespondierende Mitglieder kommen aus dem übrigen Bundesgebiet sowie aus dem Ausland. Ihre Zahl ist auf 80 in jeder Klasse beschränkt. Verlegt ein ordentliches Mitglied seinen Wohnsitz in ein anderes Bundesland oder ins Ausland, erhält es automatisch den Status eines korrespondierenden Mitgliedes.

Herausragendes Engagement für Wissenschaft und Forschung in Bayern kann die Akademie mit einer Ehrenmitgliedschaft auszeichnen.

Derzeit hat die Akademie 176 ordentliche, 139 korrespondierende sowie zwei Ehrenmitglieder, Herzog Franz von Bayern und Prof. Dr. Ulrich L. Rohde.



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